Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kriegszucht

Kriegszucht

, f.


I militärische Disziplin, auf der Einhaltung von Kriegsgesetzen, Kriegsbrauch und Kriegsmanier beruhend
  • 1641 RAbsch. III 561
  • wir zu ... wieder-aufrichtung der bisher bey unserer militz in abgang gerahtener kriegs-zucht nachgesetzten articuls-brief zu verfassen eine nohtdurfft erachtet
    1689 HessSamml. III 335
  • 1696 Winckler,Edelm. 156
  • 1714 L.T. Spittler, Geschichte des Fürstenthums Hannover ... II (Göttingen 1786) Beil. 125
  • 1828 Julius,Gefängnis p. 73
II disziplinarrechtliche Verfolgung geringer militärischer Vergehen
  • von der kriegsgerichtsbarkeit ist die kriegszucht oder das kriegspolizeyrecht sehr verschieden, das blos in der aufsicht und bestrafung der kleinen in dienstsachen begangenen vergehungen und unregelmaͤßigkeiten besteht und weder schriftlichen verhoͤr noch urthel erfordert
    1785 Fischer,KamPolR. II 80