Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Krone
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Kronsdienst
1Krone
, f.I Stirnreif
- 1 Herrschaftszeichen eines Kaisers od. Königs
- 2 Kopfschmuck einer Königin
- 3 bischöfliche Mitra
- 4 Symbol bei der Belehnung
- 5 Kopfschmuck der jungverheirateten Frau
- 6 Straf- und Folterwerkzeug
- 7 übertragen die klerikale Haartracht (Tonsur) als Zeichen der Zugehörigkeit zum geistlichen Stand
II übertragen von 1Krone (I 1)
- 1 der Träger einer 1Krone (I 1); ,zu der K. fahren" sich an den König als obersten Richter wenden
- 2 der von der Person des einzelnen Königs abgelöste Inbegriff der königlichen Gewalt in ihrer Kontinuität u. institutionellen Verfestigung; tw. syn. mit Königreich (II)
- 3 Herrschaftsgebiet eines Königs (I), Königreich (I)
- 4 Regierungszeit
III Abbild einer 1Krone (I)
- 1 im Wappenrecht
- 2 auf einer Münze
- 3 auf dem Kronhammer bei der Besichtigung von Waren
- 4 als Messerschmiedezeichen
- 5 als Zeichen des Heimfalls einer verlassenen Hofstätte
IV eine Gold- oder Silbermünze, deren eine Seite eine 1Krone (I) zeigt
V rotwelsch: Ehefrau, Geliebte, auch Hochzeit