Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küchensteuer

Küchensteuer

, f.


I Geld-, auch Viehabgabe
II für die Ausführung von (pflichtgemäßen) Amtshandlungen verlangtes Geschenk
III Ausgleichsabgabe des Gerichts Landeck (Tirol) an das Schloß Wiesberg für dessen Eigenleute, die seit dem Anfang des 15. Jh.s dem Gericht Landeck unterstellt sind
  • das ganze gericht Landegg gibt järlich aus der gemain ordinari steuranlag madergelt oder kuchensteur wegen der abgeledigten aignen leuten 7 fl. 12 kr.
    1624 ArchÖG. 107 (1926) 690 Anm. 1
unter Ausschluss der Schreibform(en):