Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kün

Kün

, m.

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Etym.?
geheimes Wahrzeichen der Feme (I) 
  • ich N. schwehre ..., daß ich ßoll und will in peinlichen ßachen recht urthel geben, ... auch will ich den heiligen kuͤn verwahren, huͤden und helen, vor weib und kind, vor vatter und mutter ... undt will diesem stuhl, darunter ich gesessen bin, alles anzeigen, was in die heimliche achte des kayßers gehoͤrt
    17. Jh. (Hs.) Wigand,Femg. 501 Anm. 63
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