Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Kür
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Kupschell(er)
2Kur
1Kür
, 1KurA im Anschluß an kiesen zunächst die Tätigkeit des Prüfens, woraus sich die zwei Bedeutungsstränge des Beurteilens und des Wählens entwickeln, um die sich weitere Bedeutungen ansetzen
- I Abwägung, Beurteilung
- 1 Beratung, prüfendes Bedenken, Dafürhalten
- 2 Belieben, Ermessen und darauf beruhende Entscheidung; häufig in der Wendung mit vrîer kür "freiwillig"
- 3 Prüfung
- 4 Deich- und Wegeschau
- 5 gerichtliche Untersuchung, Gerichtssitzung, Gerichtstag
- 6 Probezeit für Lehrjungen
II Wahl
B aus der Kernbedeutung "Entscheidung nach einer Prüfung, Ergebnis einer Beratung" entstehen verschiedene Bedeutungskomplexe
- I gewillkürte Einung (V), Übereinkunft, autonomes Statutarrecht
- 1 Strafe (meist Geldbuße) für die Übertretung einer 1Kür (B I), in Aachen auch Schuld- oder Strafhaft in einem Privathaus
- 2 Abgabe, Gebühr oder Steuer, häufig für Besthaupt mit starkem Bezug zu 1Kür (A II 1)
- 1 zunächst in der allgemeinen Bed. "Art u. Weise, rechtes Maß", die sich verrechtlicht: durch Übereinkunft festgesetzter Richtwert, Standard, bei Edelmetall der Feingehalt
- 2 Flureinheit beim Grasland einer Warfgenossenschaft auf den Halligen
- 1 Wahlstimme, bei der Königswahl gelegentlich auch personifiziert zu Kurfürst I; häufig belegt sind die Wendungen mit gemeiner (gelîcher) kur "übereinstimmend, einstimmig" u. der kollektive Sg. mit der meisten (merern) kur "mit der Mehrzahl der Stimmen, durch Mehrheitsbeschluß"
- 2 Ergebnis der Wahl zu einem Amt, tw. auch als der Gewählte aufzufassen; hierher vielleicht mnl. core ende tal mit der fraglichen Bedeutung "volle Zeugenzahl für den gültigen Abschluß eines Rechtsgeschäfts"
II Leistung
III Maß
IV Wahlentscheidung
C Befähigung, Vermögen
- I von einer Person ausgehend
- 1 Recht des Auswählens unter mehreren Dingen, Entscheidungsfreiheit, Wahlmöglichkeit
- 2 Recht der freien Wahl zu einem Amt, insbesondere das Stimmrecht bei der deutschen Königswahl, auch erweitert zu: Kurwürde
- 3 Recht auf das Besthaupt
- 4 Verfügungsgewalt einer Privatperson
II von einer Allgemeinheit ausgehend
D weitere, übtr. Bed.
- I Gruppe
- 1 Organ der Rechtspflege und Verwaltung von Flandern bis Oldenburg mit örtlich unterschiedlicher Kompetenz; Verwaltungsausschuß der Gemeinde, Stadtgericht, Gesamtheit der Urteilsfinder, im weiteren Sinne auch eine Versammlung (vgl. mnl. ene cuere beclaghen "eine Versammlung einberufen")
- 2 Wahlmännergremium
- 3 im Bergrecht: Zusammenschluß von Bergleuten zur gemeinschaftlichen Nutzung einer Grube
- 4 eine Koppel Hunde als Abgabe
- 1 nur mnl.: Geltungsbereich der städtischen 1Kür (B I)
- 2 Land, mit dem die Kurwürde verbunden ist
- 3 Amtsstelle
- 4 eine wohl durch eine 1Kür (D I 3) bearbeitete Grube im Bergbau
- 5 wie Kürgut
II Rechtsbereich