Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kürgenosse
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Kürgenosse
, m.
überwiegend in Westfalen belegt
I
(gewählter) Beisitzer (I 1) am Niedergericht, nach Übertragung der Urteilsfindung auf den Richter nur noch gerichtlicher Schätzer
- dat ich [schulthette des hoves to O.] mit willen und mit wlbort der korghenoten des hoves hebbe vorwesselt T. van E., de horich was in den hof to O.1357 Recklinghausen/Kindlinger,Hörigk. 448
- darsulvest ehr ... mit den nabenompten corgenoten ein apen geheget gerichte gespanneder bank geholden1569 WestfLR. 258Faksimile (ca. 55 KB)
- curgenoten und umbstender des gerichtes1571 WestfLR. 155Faksimile (ca. 57 KB)
- bysitter oder corgenoten des gerichtz1574 WestfLR. 101 Anm.Faksimile (ca. 58 KB)
- 1579 JbOldenb. 15 (1906) 229
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- an etlichen orttern vnsers stiffts herprachtt [ist], daß neben vnsern gograffenn vnd richternn zwei scheffenn oder churgenossenn das gerichte mit bekleidetum 1600 CCOsnabr. I 1 S. 68Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1674 Diepenbrock,AmtMeppen 772
- ihren erlittenen schaden durch die vereydete churgenossen besichtigen ... lassen1764 Osnabrück/Cramer,Neb. 46 S. 42Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- 1770 CCOsnabr. I 1 S. 581
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- das gericht besetzen der gograf oder richter und gerichtschreiber. die churgenossen oder gerichts-assessoren und ehemaligen urtelweiser besorgen dermalen fast allein die vorfallende schaͤtzungen der guͤter1783 CCOsnabr. I 2 S. 1690Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1798 Klöntrup,Osnabr. I 223f.
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II
Wahlmann bei der Ratswahl
vgl.
Kürherr (II 2)
- welche vier erwoͤhlte ... auß jeder leyschafft zum dritten und letzten koͤhr zween fromme ... buͤrgere zu chur-genossen nahmhafft machen ... sollen, doch also, daß von denen personen, so diesselbigen jahrs zu rahte gesessen, nicht mit zu solchen chur-genossen sollen gesetzt werden1592 MünsterPolO./Schlüter,WestfProvR. I 119Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- inhalt des aͤydes, wie die chur-genossen ... schwoͤren sollen1592 MünsterPolO./Schlüter,WestfProvR. I 119Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1604 Paderborn/JbWestfKG. 7 (1905) 116
- daß diese stadt ... die freie rathswahl hat, auch die beeidete churgenossen beide burgermeistere und alle andere rathspersonen erstlich erwählen1662 HammStR. 38Faksimile (ca. 75 KB)
- 1. Hälfte 18. Jh. Deus,HerrenSoest 532
- jede bauerschaft hude sollte zwei kurgenossen wählen, welche die ratswahl zum besten der stadt verrichten könnten1765 Salzkotten/Lappe,Salzk. 440