Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küssung

Küssung

, f.

zu küssen
  • von der kuͤssung deß bocks
    1668 Praetorius,Blockes-Berg 321
  • die richterwahl betröffent ..., mueß der [abgehende] richter daß schwert nemen und nöbst einer danksagung daß gerichtschwert dem praelathen nöben küßung der hant überraichen und daß gerichtambt resignieren
    17. Jh.? Steiermark/ÖW. VI 139
  • heut zu tage pflegen die geistl. und weltliche chur- und fuͤrsten ... ihre lehen mehrentheils durch gesandten mittelst kuͤßung des knopffes am schwerdte und wuͤrcklicher leistung des lehn-eydes zu empfahen
    1727 Lünig,CJFeud. I 89
unter Ausschluss der Schreibform(en):