Kundschaft, f.

Kenntnis (I), Wissen
die auf Grund von Kundschaft (I) erteilte (gewiesene) (Rechts-)Auskunft insb. beim Grenzumgang sowie das (mündliche oder schriftliche) Zeugnis darüber, Nachricht, tw. von Kundschaft (III) schwer zu trennen
    Gerichts-, Anerkennungsgebühr
der Personenkreis, der die Kundschaft (II) erteilt, Zeugen
Bekanntschaft
    die Beziehung zwischen Personen, die sich kennen, auch Liebschaft oder Ehe
    zur Bekanntschaft, Freundschaft (I 1) gehörende Personen sowie solche, die bei der Eheschließung anwesend sein müssen
      gemeinsames Mahl
    Gesamtheit von ¹Kunden (I 2)