Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Kupplerin

1Kupplerin

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I eigennützig oder gewinnsüchtig handelnde Vermittlerin von Gelegenheiten zur Ausübung von Unzucht
bdv.: Paarleiterin
II
III
  • cuplerin, ein weib, so die braut vnd braͤutigam zusamen bracht hat
    1616 Henisch 615
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):