Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kurhut

Kurhut

, m.
I Kopfbedeckung eines Kurfürsten (I) als Teil seines Amtsornats, zugleich das wichtigste kurfürstliche Hoheitszeichen, auch Abbild desselben als Warenkennzeichnung
II übtr.: Kurwürde, Kurstimme