Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Lad(e)brief

1Lad(e)brief

, m., Ladsbrief, m.
I Schreiben, das eine Vorladung vor Gericht (vereinzelt auch vor der Obrigkeit) enthält und damit ein Rechtsverfahren in Gang setzt
II im weiteren Sinn Aufforderung zur Teilnahme an einer Versammlung