Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Ladung

1Ladung

, f.
I Einladung, Vorladung, Aufforderung zum Kommen
  • 1 mündliche oder schriftliche Vorladung vor Gericht oder einer anderen übergeordneten Institution
  • 2 Zusammenberufung von Einzelpersonen oder eines Personenkreises zu einem bestimmten Zweck
II Herausforderung