Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Läufer

Läufer

, m.
I ein Laufender, Gehender, besonders eine durch das Land (I) ziehende Person (Wandermönch, Landplackerer)
II 1Bote (I), Kurier
III Forstaufseher
IV entlaufene, flüchtige Person
V in der Fischerei ein Fangnetz, das Recht, damit zu fischen und der berechtete Fischgrund
VI Markierungsstein auf einer (längeren) Grenzlinie, zU. Hauptstein oder Eckstein kleiner u. ohne eingehauene Hoheitszeichen
VII Grundbuch, Güterverzeichnis