Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Läufer
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lauern
Lauer(n)werk
1Lauf
2Lauf
Laufe
Läufel
laufen
Laufenknecht
Laufenknechtenordnung
Laufenrecht
Läufer
, m.I ein Laufender, Gehender, besonders eine durch das Land (I) ziehende Person (Wandermönch, Landplackerer)
III Forstaufseher
IV entlaufene, flüchtige Person
V in der Fischerei ein Fangnetz, das Recht, damit zu fischen und der berechtete Fischgrund
VI Markierungsstein auf einer (längeren) Grenzlinie, zU. Hauptstein oder Eckstein kleiner u. ohne eingehauene Hoheitszeichen
VII Grundbuch, Güterverzeichnis