Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Läufling
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, m.I zudringliche, fordernde Person
- 1 Nichtseßhafter, Landläufer (I)
- 2 unqualifizierter Pfründenbewerber
II urspr. ein auf städt. Gebiet entlaufener Bauer, dann allg. ein Flüchtiger, Vagabund
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