Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Läusezoll
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Läusezoll
, m.I das vom König verliehene Recht, von den Bürgern Frankfurts, die auf Bänken vor den Häusern u. in Fensterauslagen während der Herbstmesse öffentlich Waren feilbieten, eine kleine Abgabe zu erheben; die Abgabe selbst; der Zoll, später auch auf die Frühjahrsmesse gelegt, wird 1848 aufgehoben
II volkstüml. Bez. für den landesfürstl. Zoll auf den Verkauf v. gebrauchter Kleidung