Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landesbestellte

Landesbestellte

, m., Landesbestallte, m.
I von den Landesständen gewählter (ständiger) Sprecher und Protokollant bei Landestagen (IV), Beratungen und Deputationen in der Lausitz und im österreichischen Schlesien (hier auch Vertreter beim königlichen Amt und bei Gesandtschaften)
II (niederer) Kreisbediensteter bei der kur- und neumärkischen Kammer zu Berlin (Tätigkeit unklar)