Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Land(es)brauch

I Herkommen (II) in einem Land (II 1), insb. das aus den Rechtsanschauungen der Rechtsgenossen erwachsene heimische, meist ungeschriebene Gewohnheitsrecht im Gegensatz zum fremdem, vor allem dem gesetzten und schriftlich fixierten römischen Recht
II Landessteuer