Land(es)buch, n.
Land(es)buch, n.
ae.: Landverleihungsurkunde
Aufzeichnung über den Grundbesitz in einem Land (II 1) und dessen Leistungspflichten mit Grundstücksbeschreibungen und (später) Eintragung von Grundstücksgeschäften
Buch, in das die wesentlichen Vorgänge eines Gerichtstermins eingetragen werden