Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landfahrer

wer durch das Land fährt bzw. zieht
I wer reisend Handel treibt oder einen Beruf ausübt, zunehmend mit pejorativer Bed. bis hin zum berufslosen Landstreicher und 1Bettler 
II in Württemberg Bez. (vorwiegend mit Umlaut) für einen Schäfer, der mit obrigkeitlicher Erlaubnis (Landesbrief III) fremde Weidedistrikte befährt