Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landgericht

Landgericht

, n., Landesgericht, n.
I urspr. ,das für eine Grafschaft zuständige Hochgericht ... eines Grafen' (HRG.1 II 1495), das Gericht, in dem Landesrecht gesprochen wird, dessen Entwicklung entsprechend der unterschiedliche Aufbau der territorialen Gerichts- und Verwaltungsorganisation divergiert; als Gegenbegriff zu Stadtgericht das außerhalb der Stadt zuständige Gericht; im Pl. Landesgerichte auch Sammelbez. für die innerhalb eines Landes (II 1) tätigen Gerichte
II Gerichtsbezirk eines Landgerichts (I), der in Niederösterreich nur der Blutgerichtssprengel, in Westösterreich aber wie auch in Bayern die unterste Verwaltungseinheit ist
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