Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Landschreiberei

I (oberste) Landesbehörde der Finanzverwaltung, in Schleswig-Holstein zugleich Gerichtskanzlei; auch das Amtsgebäude
II in der Schweiz Verwaltungs- und Gerichtskanzlei für den Amtsbezirk eines Landvogts (I 3) oder für mehrere kleinere Amtsbezirke zusammen; ähnlich im Bregenzerwald; unter Umständen auch die von einem Landesschreiber (II 3) dort bekleidete Amtsstelle
III Kanzlei eines Landgerichts (I), auch als Gerichtsort