Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lastgeld
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Lastgeld
, n.- 1 nach der Befrachtung eines Schiffes erhobene Abgabe
- 2 nach dem Tonnenmaß des gegrabenen Torfs berechneter Legeschatz (I)
- 3 nach der Last (I) Bier berechnete Abgabe
II für die Genehmigung eines Schiffsbaues in einer Hamburger Werft im Auftrag einem Fremden von der Stadt erhobene Gebühr
IV wie Freikaufgeld
V (Verpflegungs)Aufwand für eine ländliche Hilfskraft?