Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Laufgeld
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Laufgeld
, n.I Handgeld (V) auf e. Dienstvertrag
- 1 Anwerbe- und Zehrgeld eines Fußsoldaten für den Weg zur Musterung
- 2 auf das Zivilleben übtr.: Reisegeld eines z. Dienst verpflichteten auswärtigen Arbeiters od. Künstlers; Wegzehrung für unerwünschte Bittsteller
II landesfürstl. Steuer
III Gebühr für die Bemühungen eines amtlichen Boten; auch Akzidens für Forstbeamte
IV Ablösegeld für den Frondienst des Botenlaufens
V Bed.? offene Steuerschuld?