Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Laufzettel
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Laufzettel
, m.I Passierschein eines angeworbenen Soldaten für den Weg zum Musterplatz
II wie Laufpaß (I)
III Umlauf u. Begleitschein im schriftl. Behördenverkehr, Ende 18. Jh. auch entwickelt zu den Bed. "Steckbrief" u. "von Hand zu Hand gehendes Informationsblatt"
IV wie Laufpaß (II)
V Wendungen: jem. den L. erteilen, geben, wie Laufpaß (III), den L. bekommen entlassen werden, tw. mit pejor. Beisinn
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1laut