Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leg(e)geld
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Leg(e)geld
, n.I münzähnlicher Jeton aus Silber oder Kupfer, ursprünglich als Rechenhilfe bei Amtsabrechnungen, später auch als Gabe für verdiente Amtspersonen
II Zahlung als Abgabe, Beitrag, Gebühr u. Kosten
- 1 Geld, das bei Verkauf oder Versteigerung auf die vereinbarte Summe daraufgelegt wird, Arrha, Handgeld (V)
- 2 Zunftbeitrag
- 3 bei Gericht
- a Gerichtsgeld (I), das vor Verfahrensbeginn von den Prozeßparteien zu hinterlegen und bei einem gekauften Gericht erhöht ist, in der Schweiz auch Appellationsgebühr
- b Gerichtsbuße für verspätetes Vorbringen
- 4 Lagerungsgebühr
- 5 Teilnahmegebühr beim Preisschießen
- 6 Prüfgebühr für Leinen
- 7 Einkaufsgebühr in ein Amt
- 8 Betriebskapital?