Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnamt

Lehnamt

, n.
I (Recht zur) Vergabe von neuen Bergwerkslehen gegen eine Gebühr in Höhe des 32. Teils
  • 1 königl. Lehnshof (I), Lehnsgericht (I) in Böhmen
  • 2 die für Lehnsangelegenheiten zuständige, vom Lehnspropst geführte Behörde des Hochstifts Würzburg
  • 3 Behörde z. Verwaltung v. ehemals geistlichem Grundbesitz
  • 1 vom Stift Xanten verliehenes Amt z. Verwaltung eines der großen Haupthöfe?
  • 2 städt. Amt in Riga
IV Leihamt