Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehnamt
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Lehnamt
, n.I (Recht zur) Vergabe von neuen Bergwerkslehen gegen eine Gebühr in Höhe des 32. Teils
- 1 königl. Lehnshof (I), Lehnsgericht (I) in Böhmen
- 2 die für Lehnsangelegenheiten zuständige, vom Lehnspropst geführte Behörde des Hochstifts Würzburg
- 3 Behörde z. Verwaltung v. ehemals geistlichem Grundbesitz
IV Leihamt