Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehner
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lehnen
Lehner
, m.I wer etwas verleiht
- 1 Lehnsherr (I)
- 2 Geldverleiher
- 3 Bergmeister (I)
II wer von jem. etwas leiht
- 1 Entleiher, Mieter, Pächter.
- 2 Bauer, der ein Lehen (I 2), dh. meist eine halbe Hufe, bebaut
- 3 Mitglied der Lehnergemeinde von Weinzierl bei Krems, Inhaber eines mit Ackerland bestifteten und in Erbleihe ausgegebenen herzogl. Lehens, mit dem die Bewirtschaftung der herzogl. Weinberge gegen einen Teil der Erträgnisse verbunden ist (vgl. ÖW. VIII 897 Anm.)