Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)geld

I aus einem Lehen gezahlte Abgabe oder sonstiger Ertrag, insbesondere bei der Lehnserneuerung
II als Lehen ausgegebenes Kapital od. Rente, vgl. Lehnsstamm (III 1) 
III im Bergwesen: für ein bergrechtliches Lehen jährlich gezahlte Abgabe
IV Geldbetrag,
  • 1 der für das Ausleihen einer Sache zu zahlen ist
  • 2 der für das Unterstellen von Vieh im Stall eines Dritten zu zahlen ist