Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehn(s)ware

Lehn(s)ware

, f., Lehnwähre, f.
I Verfügungsrecht über ein Lehen, Patronatsrecht, Lehnsbesitz, Lehnsherrschaft
II die aus der Belehnung entspringende Lehnspflicht (I) 
III Zahlung beim Mannsfall, insbesondere bei Verleihung eines Lehens außerhalb der Sohnesfolge, wobei die kleine L. auch die Lehnstaxe (I) sein kann