Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lehrgeld

I von Lernenden an den Lehrer gezahlte Unterrichtsvergütung
  • 1 Ausbildungsentgelt des Handwerksmeisters
  • 2 Schulgeld
  • 3 übtr. in der Wendung Lehrgeld (aus)geben durch Schaden Erfahrung sammeln
II Zunftgebühr bei der Aufnahme eines Lehrlings
III obrigkeitliche Besoldung eines Lehrers od. Ausbilders