Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leib

Leib

, m., mnd. u. mnl. auch n.
I in der überwiegenden Bed. "Leben" und davon abgeleiteten Bedeutungen
  • 1 Leben, tw. in der das undeutlich gewordene Leib verdeutlichenden Paarformel Leib und Leben 
  • 2 auf, zu (jemandes) Leib auf Lebenszeit, auch: zum Lebensunterhalt, mit Anklang an II 5 
  • 3 an, bei (jemandes) Leib zu Lebzeiten, vgl. die Wendungen bei lebendigem Leib unten III 2 
II in der überwiegenden Bed. "Person" und davon abgeleiteten Bedeutungen
  • 1 Person
  • 2 mit seinem Leib persönlich, mit Anklang an III 
  • 3 in verschiedenen Wendungen zur Bezeichnung der Leibeigenschaft
  • 4 derjenige, der mit dem Leib u. nicht mit dem Gut steuert
  • 5 zu jemandes Leib zu seinem persönlichen Bedarf (insb. bei Heergewäte und Gerade), mit Anklang an I 2 
  • 6 zu einem, zwei, drei usw. Leiben oä., Wendung, mit der die Vereinbarung eines Leibgedinges für eine bestimmte Anzahl von Berechtigten, die gleichzeitig oder einander nachfolgend für ihre jeweilige Lebensdauer berechtigt sein sollen, bezeichnet wird
  • 7 die Person des Leibgedingsberechtigten
  • 8 der nächste, sippeste Leib der nächste Verwandte
  • 9 zur Kennzeichnung der ehelichen Gemeinschaft, wobei Wendungen wie Leib an Leib, Gut an Gut uä. den Übergang des Eigentums oder Nutzungsrechts am gemeinsamen Vermögen der Eheleute auf den überlebenden Teil bezeichnen
  • 10 seinen Leib vor sein Gut stellen oä. bezeichnet die Möglichkeit des Inhabers eines beklagten Gutes, persönlich in das Verfahren einzutreten, vgl. Gudian,IngelhR. 321ff. mit Belegen
III in der überwiegenden Bed. "Körper"
  • 1 insb. in strafrechtl. Zusammenhängen, wobei Formeln wie Leib um Leib oä. das Talionsprinzip kennzeichnen
  • 2 insbesondere mit Zusätzen wie lebendig und gesund oä. zur Bezeichnung des für die Vornahme einer Rechtshandlung erforderlichen Gesundheitszustandes, teilweise mit Anklang an I 3 
IV in der Formel Leib u./od. Gut, die, tw. mit verdeutlichenden Zusätzen (Blut, Ehre, Bez. für Vermögensbestandteile), die Gesamtheit der menschlichen Person in ihren vitalen, sozialen und materiellen Bezügen bezeichnet
VI Wergeld 
VII verkürzt aus Leibsfall (I) 
VIII Übs. von corpus in "corpus delicti"