Leibgedingskontrakt, m.
Leibgedingskontrakt, m.
Vertrag über ein Leibesgedinge (I)
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aufrichtung der leibgedinßcontract1599 NÖLREntw. V 164 § 12
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alimentenvertrag, auch leibgedingscontract genannt, ist ein vertrag, vermoͤge dessen jemand entweder sein ganzes vermoͤgen, oder einen theil desselben auf den andern unter der verbindlichkeit uͤbertraͤgt, ihm dagegen zeitlebens jaͤhrliche alimente zu entrichten1798 RepRecht I 340 Faksimile
- 1803 Bewer,Rechtsfälle VI 69