Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibzeichen
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Leibwehr
Leib(es)wehrung
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(Leibwunde)
Leibzeichen
, n.I Teil des Körpers oder der Kleidung eines Erschlagenen als Beweismittel bei der Klage
II Bildnis, Statue
III wie Begängnis (I), Jahrgedächtnis