Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leichtfertigkeit
Artikel davor:
leichten
(Leichter)
Leichtergeld
(Leichtersgilde)
leichtern
Leichterung
Leichterunggeld
leichtfertig
Leichtfertige
leichtfertigerweise
Leichtfertigkeit
, f.I insb. in Kirchenordnungen d. Verhalten, das gegen die herrschenden Sittlichkeitsvorstellungen verstößt (Übermaß in Essen u. Trinken, Spielen, Tanzen, Singen usw.)
II Verhalten, das gegen d. geltende Eherecht verstößt
III Leichtsinn