Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leichtfertigkeit

I insb. in Kirchenordnungen d. Verhalten, das gegen die herrschenden Sittlichkeitsvorstellungen verstößt (Übermaß in Essen u. Trinken, Spielen, Tanzen, Singen usw.)
II Verhalten, das gegen d. geltende Eherecht verstößt
III Leichtsinn