Leih(e)zettel, m.
Leih(e)zettel, m.
I
Bescheinigung über eine Leihe (I), im Gegensatz zu Leihebrief idR. nicht förmlich ausgestellt
vgl.
Lehnsschein (I)
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hab ich mit den hubenern und zinsmennern uffs neue vberkommen, und ihnen leihezettel vbergeben, welche nicht lenger gelten, dan mein lebelang und mit meinem absterben ... krafftlos werden1555 Lennep,CProb. 421
- 1561 Lennep,CProb. 107
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man trifft aber auch anstatt der versiegelten ordentlichen leyhe- und revers-brieffe bißweilen nur unbesiegelte sogenannte leyhe-zettul an ...1769 Lennep,LandsiedelR. 242 Faksimile
II
von einem Leihehaus ausgestellte Quittung über verliehenes Geld u. empfangenes Pfand
- 1721 HessSamml. III 855 Faksimile
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derjenige wer den von der banco empfangenen actions- oder leyhzettel verliehret, ... muß die banc ohnverzuͤglich davon avertiren1721 HessSamml. III 856 Faksimile