Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lidlohn
Artikel davor:
Lichtstocker
Lichtvater
Lichtzeit
Lichtzieher
lickern
Lid
lideigen
Lidheuer
Lidinleib
Lidleute
Lidlohn
, m. u. n.I zum Begriff
II rechtliche Behandlung des Lidlohns: die bevorzugte Stellung des Lidlohnanspruchs zeigt sich in der besonderen gerichtlichen Behandlung (erleichtertes Klagerecht und vereinfachte Beweisregeln), in der Aufnahme unter die im Konkursfall bevorzugten Forderungen sowie in der erleichterten Pfändungsmöglichkeit und Pfandverwertung für den Lidlohnanspruch innerhalb einer Frist von zunächst einem, später drei Jahren
III Rsprw.
IV Sonderbedeutungen
Artikel danach:
Lidlohnsausstand
Lidlöhnchen
Lidlöhner
Lidlohnordnung
Lidlohnsrecht
Lidmiete
lieb
Lieb
Liebe