Liebnisgeld, n.

I als Wucher angesehene zusätzliche Leistung für ein Darlehen, Provision an den Darlehensgeber, Liebnis (III), Liebung (III)
II wie Liebnis (I)
  • zu zeiten etliche collatores von den praesentirten nicht allein ein besonder leih- oder liebnuͤßgeld, sondern auch ... gefaͤlle aus den pfarrguͤtern ... außdingen, ... solches aber verbottene ... pacta ... seynd
    1657 HessSamml. II 451 Faksimile
  • 1671 MansfeldBergbUB. 182