Liebnisgeld, n.
Liebnisgeld, n.
I
als Wucher angesehene zusätzliche Leistung für ein Darlehen, Provision an den Darlehensgeber, Liebnis (III), Liebung (III)
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so einer ein summen gelts dermaßen hinleyhet daß ihme der entlehner beneben dem jährlichen zins ein besonderen dienst- oder liebnusgelt ... verschreiben ... müße1599 OPfalzLO. 210 Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
- 17. Jh. CCBrandenbCulmb. II 1 S. 671 Faksimile
II
wie Liebnis (I)
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zu zeiten etliche collatores von den praesentirten nicht allein ein besonder leih- oder liebnuͤßgeld, sondern auch ... gefaͤlle aus den pfarrguͤtern ... außdingen, ... solches aber verbottene ... pacta ... seynd1657 HessSamml. II 451 Faksimile
- 1671 MansfeldBergbUB. 182