Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Löffel
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Loderschaumeistereid
Loder(s)knappe
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Loderzeichenmeisterseid
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Lodnermeister
Lodnerzunft
Lodwirker
Lof
(Lof(en)saat)
Löffel
, m.I wie neuhochdeutsch; rechtlich bedeutsam:
- 1 als Übergabesymbol
- 2 als Wurfgerät zur Ermittlung eines rechtlich gebotenen Abstands
- 3 hölzerner Riesenlöffel beim Hänseln
- 4 Gebrauch eines gemeinsamen Eßlöffels im Gefängnis als Strafe bei streitenden Personen (häufig Ehepaaren)
- 5 als sinnbildl. Bez. des kleinsten Vermögensbestandteils bei einer Erbschaft
II Maß
- 1 Meßlöffel, den 17. Teil eines Pfundes Öl fassend
- 2 (idR. der) 16. Teil des an einer Waage befestigten Kessels (II 4) zum Abwiegen der Milch
- 3 Getreide-, Bohnenmaß
III wie Löffelrecht
IV den Löffel noch lecken können "das Recht auf eigene Haushaltsführung haben"
V rotwelsch: Paß
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(Löffelrecht)
Löffelschmied
Löffelzoll
Lofstätte
Lofstelle
logian
Loh
Loheakzise
Loheamt