Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Löwe

Löwe

, m.
I metaphorisch zur Kennzeichnung menschlicher Charaktereigenschaften, die dem Tier zugeschrieben werden
II das Abbild des Tieres als Herrschaftszeichen (Münz- u. Wappenbild, Standbild auf dem Markt), Qualitätszeichen (auf einem 1Lot II 1), Mitgliedschaftszeichen (bei der Löwengesellschaft)
III meton. zu II: Bezeichnung von Münzen nach dem Münzbild
IV Bez. einer Person: vor allem in Nürnberg urspr. der Marktmeister mit ordnungspolizeilichen Kompetenzen, auch Gehilfe des Nachrichters (II)und, falls der Schultheiß seiner Pflicht nicht nachkommt, öffentlicher Kläger
V als Bezeichnung einer Korporation (Adels-, Patriziergesellschaft)