Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lohgerber

Lohgerber

, m.

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zunftgebundener Lederhandwerker, Rotgerber, der mit Eichenlohe das Leder gar und rot macht (Ggs. der mit Alaun arbeitende Weißgerber)
unter Ausschluss der Schreibform(en):