Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Loskündigung

Loskündigung

, f.

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Kündigung (I) eines auf Zeit angelegten Rechtsverhältnisses (Rentenvertrag, Miete, Pacht, Dienstvertrag uä.) durch einseitige Willenserklärung
  • wan die ... prouest, ebdische vnde samnyng vnns dy losekundigung ... vorkundiget vnnd die ... lodige mark ... vns betalet hebbenn ... so scholenn dy ... ses hoiffe ... denn gnantten ... wedder leddig vnnde loisz synn
    1437 DrübeckUB. 104
  • Ende 15. Jh. MagdebSchSpr.(Friese) 60
  • wollen wyr ... nach der loßkundigung die ... viertzig guͤlden ... beczalen
    1510 HistBeitrPreuß. II 421
  • loskündigung to rechter tit [einer Mietsache]
    vor 1531 RügenLR. Kap. 164 § 6
  • wir ... alle vnser recht ... an der auffsag, loßkuͤndigunge vnd erledigunge solches pfandschillings ... abgetretten ... haben
    1538 Lünig,CJFeud. II 39
  • wollen wir ... den ... M. vnd A. ... ein jahr nach der losskündigung ... sothane 20 000 gold fl. ... wiedergeben
    1540 Brinckmeier II 93
  • die lößkündigung der güldtverschreibung auff wiederkauff bey dem verkäuffer und nicht bey dem käuffer stehen [soll]
    1555/65 JülichLR. 303
  • wir vergangenen sommer vnsere dienstbestallung ... haben ... auffgesagt, e.f.g. vnns auch darauff ... anzeigen lassen, das ihre f.g. mit solcher ... loßkundigung ... zwfrieden seyen
    1573 Ruhnke,Hofmusikkoll. 39
  • renthe-briefe, die stehen gleich auf beyder oder nur eines parts loßkuͤndigung 
    1577/83 LünebRef. 664
  • 1577/83 LünebRef. 796
  • 1578 Hadersleben/Rhode,Saml. 208
  • da die losekundigung schriftlich geschiehet, sol die den saͤmptlichen buͤrgen ... angemeldet ... werden
    1583 HadelnLR.(Pufendorf) 16
  • einem ieden ... frey stehen sol die loszkundigung ein halbiahr zu thun
    1585 MansfeldKlUB. 100
  • 1589 Sello,Würden 70
  • wann einer geld auf zinse oder acker hat, so wird's auf gewisse loskündigung laut des vertrages wieder eingefürdert
    1589 Mecklenburg/ZRG. 10 (1872) 124
  • 1592 DrübeckUB. 223
  • 1593 BrandenbSchSt. II 201
  • wann einer ein hauß ... ein zeitlang in der haͤure gehabt: so kan er nicht daraus getrieben werden, es sey jhm dann zufoͤrderst ein halb jahr ... vorher die loßkuͤndigung geschehen
    1603/05 HambGO. II 9 Art. 11
  • 1607 Maurenbrecher II 413
  • 1614 CöllnKons. 283
  • bey dieser bestallung ... iedem theil dem andern ein halb jahr vorhero gebuͤhrliche loßkuͤndigung zu thun frey ... sein solle
    1620 HambGSamml. X 449
  • 1621 Sachsse,MecklUrk. 330
  • ein halb jahr nach der loßkündigung, fangen die land-zinsen an, und werden nicht weniger, als wann sie versprochen, zuerkannt
    1658 Mevius,MecklLREntw. 804
  • 1681 Lüneburg/MittSchulg. 4 (1894) 127
  • das kapital ... mit der ... clausel der beiden vorbehaltenen halbjaͤhrlichen loskuͤndigung auffgenommen [ist]
    1698 SystSammlSchleswH. II 1 S. 305
  • diejenigen, die 3 jahre mit den zinsen rest bleiben, ohne fernere loskuͤndigung das capital abfuͤhren sollen
    1716 HalberstProvR. 106
  • falls ... in der obligation keine gewisse zeit zur loßkuͤndigung gesetzet, soll dennoch dieselbe ... drey monathe vor der zeit, da die wiederbezahlung verlanget, geschehen
    1722 CCMarch. II 2 Sp. 122
  • [bei Vertragsverstoß] soll er sich zur stund die loßkuͤndigung selbst gethan, der meyerstatt selbst entsetzet, und abgemeyert haben
    1722 Hildesheim/Cramer,Neb. 33 S. 90
  • 1759 HalberstProvR. 250
  • 1764 SystSammlSchleswH. II 1 S. 30
  • 1767 HambGSamml. III 461
  • bey einem wiederkauf auch unablöslicher renten stehet zwar dem gläubiger oder sogenannten käufer die loskündigung nicht frey, dem schuldner und verkäufer aber zu jeder zeit
    1772 Pufendorf,HannovLREntw. 130
  • 1815 Gönner,EntwGesB. I 33
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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