Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Lücke

1Lücke

, f.
I für den Durchgang oder die Durchfahrt bestimmte Öffnung in einer Absperrung
  • 1 Höhlung als Zeichen im Grenzstein
  • 2 Höhlung, in der ein Grenzstein gestanden hatte
III übtr.
  • 1 jem. in die Lücke schieben, stellen "jem. als Täter vortäuschen"
  • 2 Stelle in der Erbfolge
  • 3 Stelle in der Rangfolge von Grundstücksbelastungen, in die bei Freiwerden idR. keine neue Belastung gestellt werden darf.
  • 4 Gesetzeslücke