Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Luß

Luß

, m.
I (ursprünglich durch Losentscheid zugefallener) Anteil an einem (Nutzungs-)Recht, dann ein bestimmtes Teil, ein Stück oder eine Menge; 1Los (III) 
II Maßbezeichnung
  • 1 eine Feldbreite, Längenmaß
  • 2 Flächenmaß, insb. für Wiesen