1Maatschaft, f., mnl. auch n.
1Maatschaft, f., mnl. auch n.
Vereinigung von Personen zu einem bestimmten Zweck und damit Verbundenes
rechtlich nicht besonders ausgezeichnet
Haus- u. Tischgenossenschaft von Kaufleuten in der Fremde
Trinkgelage, tw. mit zusätzlicher Metonymie auf Gesellschaft: Trinkstubengesellschaft
insbesondere im Wirtschaftsleben: Zusammenschluß mehrerer Personen zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges, Gesellschaft (IV 3), wobei volle Maatschaft das Recht der Gesellschafter auf einen gleichen Anteil an Gewinn und Verlust bezeichnet
die Vermögensgemeinschaft im Ehegüterrecht
Versammlung von Mitgliedern eines geistlichen Gerichts; Kapitel (III 1)
hierher? Bedeutung?
Gesellschaft, Umgang
metonymisch zu ¹Maatschaft (I)
Haus einer ¹Maatschaft (II), teilweise von dieser schwer zu trennen
die Maatschaft rechnen die gemeinsamen Ausgaben einer ¹Maatschaft (II) abrechnen