1Maatschaft, f., mnl. auch n.

Vereinigung von Personen zu einem bestimmten Zweck und damit Verbundenes
    rechtlich nicht besonders ausgezeichnet
    Haus- u. Tischgenossenschaft von Kaufleuten in der Fremde
    Trinkgelage, tw. mit zusätzlicher Metonymie auf Gesellschaft: Trinkstubengesellschaft
    insbesondere im Wirtschaftsleben: Zusammenschluß mehrerer Personen zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges, Gesellschaft (IV 3), wobei volle Maatschaft das Recht der Gesellschafter auf einen gleichen Anteil an Gewinn und Verlust bezeichnet
    die Vermögensgemeinschaft im Ehegüterrecht
    Versammlung von Mitgliedern eines geistlichen Gerichts; Kapitel (III 1)
    hierher? Bedeutung?
Bezeichnung für unselbständige Personengruppen
    Arbeitstrupp eines Handwerkers
    Schiffsmannschaft
    Gefolgschaft eines Herrn
Gesellschaft, Umgang
metonymisch zu ¹Maatschaft (I)