Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Machthalter

Machthalter

, m.

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I wie Machtbote (II) 
  • here Sygmund ... yczund zu Franckfurt zu romischen kung ... erwelt ist, daz wir alz sein botschafft und machthalter von seinen wegen und in seinem namen aufgenommen haben
    1410 Janssen,RKorr. I 179
II wie Machtbote (III) 
  • gib ich ... dir oder deinem machtbotten, den du dahin schicken wirst, vnd allen denen, die du oder dein machthalter vngefaͤhrlich mitbringen werden zu dein selbst rechtstag ... ein gut, sicher vnd frey geleyt
    1610 Wehner,HofgRottw. 362