Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Madelstätte)

I Wohnhaus mit einem bestimmten Anteil Land (vgl. Hofstatt A II 3); im ligurischen Erbrecht gegenüber den anderen Erben ausgleichspflichtiges Erbteil des jüngsten Sohnes oder der jüngsten Tochter
II madelstede houden hier: als Nachlaßverwalter tätig sein