Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Magd

Magd

, f., Maid, f.
I Mädchen, weibliche Person von der Geburt bis zur Eheschließung, bisweilen mit Betonung der geschlechtlichen Unberührtheit; nur eingeschränkt rechtsfähig und daher unter väterlicher oder vormundschaftlicher Gewalt stehend und besonderen Schutz genießend; ae. auch in der weiteren Bedeutung ,Frau'
II Frau, die sich gegen Lohn zu Arbeiten unterschiedlicher Art in Haus oder Betrieb verdingt und meist in Hausgemeinschaft mit dem Dienstherrn lebt; im Haus der weibliche Dienstbote, die Dienerin, Zofe (ab dem 17. Jh. zunehmend von Mädchen verdrängt); im landwirtschaftlichen Bereich die Dienstmagd (I) 
III Frau niedrigen Standes
IV Geliebte