Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Magd
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Magd
, f., Maid, f.I Mädchen, weibliche Person von der Geburt bis zur Eheschließung, bisweilen mit Betonung der geschlechtlichen Unberührtheit; nur eingeschränkt rechtsfähig und daher unter väterlicher oder vormundschaftlicher Gewalt stehend und besonderen Schutz genießend; ae. auch in der weiteren Bedeutung ,Frau'
II Frau, die sich gegen Lohn zu Arbeiten unterschiedlicher Art in Haus oder Betrieb verdingt und meist in Hausgemeinschaft mit dem Dienstherrn lebt; im Haus der weibliche Dienstbote, die Dienerin, Zofe (ab dem 17. Jh. zunehmend von Mädchen verdrängt); im landwirtschaftlichen Bereich die Dienstmagd (I)
III Frau niedrigen Standes
IV Geliebte
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