Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Mahlmann
Artikel davor:
Mahlgericht
Mahlgroschen
(Mahlgut)
Mahlhaus
Mahlherr
(Mahlheuer)
Mahlkind
Mahlkost
Mahlkunde
Mahllohn
I nur in lateinischen Urkunden des altsächsischen Sprachgebiets: Bezeichnung für den schutzhörigen Freien, der Kirchenland in Leihe hat und der Gerichtsbarkeit eines kirchlichen Herrn untersteht (im Gegensatz zum Freien, der der Gerichtsbarkeit eines weltlichen Herrn untersteht)
II wie Markgenosse
III geschworener Beisitzer eines Markgerichts in Westfalen; auch Aufseher einer Mark, Exekutivorgan des Holzgerichts
Artikel danach:
2Mahlmann
Mahlmeister
Mahlmetze
Mahlmühle
(Mahlnosse)
Mahlnutzung
Mahlordnung
Mahlpacht
1Mahlpfennig