Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mahlmetze
Artikel davor:
Mahlhaus
Mahlherr
(Mahlheuer)
Mahlkind
Mahlkost
Mahlkunde
Mahllohn
1Mahlmann
2Mahlmann
Mahlmeister
Mahlmetze
, f.I eine Metze Getreide von jedem Scheffel als Entgelt für das Mahlen, auch umgewandelt in eine Geldleistung
II Verbrauchssteuer auf Getreide, die beim Mahlen in der Mühle erhoben wird
III geeichtes Meßgefäß zur Bestimmung der Mahlmetze (I)