Mahnbrief, m.

schriftliche Mahnung (I 1), einer Verpflichtung (zB. Begleichung einer Schuld, Einlager, Hilfeleistung, Erscheinen vor Gericht uä.) nachzukommen, vielfach Voraussetzung für die Einleitung rechtlicher Durchsetzungsmittel; ¹Ladebrief, Mahnungbrief
"Bescheinigung des ergangenen kirchlichen Ausrufes, "Mahnung" genannt" LuxembW. 214 Anm. 4